Gesetze / Wehrdisziplinarordnung
WDO 2002§ 29 Zuständigkeit des nächsten Disziplinarvorgesetzten
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202002/29#abs-1 (1) Soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, übt der nächste Disziplinarvorgesetzte die Disziplinarbefugnis aus. Nächster Disziplinarvorgesetzter ist der unterste Vorgesetzte mit Disziplinarbefugnis, dem der Soldat unmittelbar unterstellt ist. Die Zuständigkeit für die disziplinare Ahndung von Dienstvergehen der Vertrauensperson regelt § 15 Absatz 2 des Soldatenbeteiligungsgesetzes.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202002/29#abs-2 (2) Wechselt vor Erledigung eines Falles das Unterstellungsverhältnis, wird der neue Disziplinarvorgesetzte zuständig. Dies gilt insbesondere bei Versetzungen oder zeitweiligem Ausscheiden von Truppenteilen aus ihrem Verband sowie bei Kommandierungen, sofern nicht die Dienststelle, die die Kommandierung ausspricht, etwas anderes bestimmt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202002/29#abs-3 (3) In den Fällen einer vorübergehenden Unterstellung kann die Disziplinarbefugnis gegen Dienstgradgleiche und Dienstgradhöhere nicht ausgeübt werden.
Wird zitiert von 10 Entscheidungen zu § 29 WDO 2002 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 11.04.2024 – 2 WRB 3/23Unbegründete Rechtsbeschwerde betreffend die Verhängung einer DisziplinarbußeZitiert von 3
- BVerwG, 17.09.2024 – 1 W-VR 6/24Eilantrag gegen die Übertragung von Befehls- und Disziplinarbefugnissen
- BVerwG, 18.12.2019 – 1 WRB 5/18Kostenübernahmeanspruch einer Vertrauensperson bei Rechtsstreit um ihren disziplinaren SchutzstatusZitiert von 3
- BVerwG, 10.11.2010 – 2 WRB 1.10Zitiert von 6
- BVerwG, 06.12.2024 – 1 W-VR 13.24Erfolglose Anhörungsrüge im Wehrbeschwerdeverfahren mangels Darlegung einer Gehörsverletzung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 14.03.2024 – 2 WNB 2/23 · Disziplinarbefugnis bei Zeugenstellung
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 08.09.2020 – 2 WD 18/19Ruhegehaltskürzung wegen Vorteilsgewährung durch Soldatenvertreter im Personalrat an Angestellte der BundeswehrZitiert von 34
- BVerwG, 23.02.2010 – 1 WB 23.09Zitiert von 2
- BVerwG, 21.01.2008 – 6 P 16.07Zitiert von 11
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 29 WDO 2002 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.